Perspektiven nach der Ausbildung
Nach Abschluss der Ausbildung in der Pflegefachassistenz besteht die Möglichkeit, eine dreijährige Pflegeausbildung anzuschließen.
Die Voraussetzungen für den Zugang in die drejährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind im bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetz (§ 11) geregelt. Ergänzend zum erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung ist demnach mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ohne allgemeinbildendem Schulabschluss ist - im Sinne der europäischen Vergleichbarkeit der Pflegeausbildungen - der Übergang in die dreijährige generalistische Ausbildung nicht möglich.
Wir unterstützen Sie weiterhin in Ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung.
So können Sie beispielsweise an zahlreichen Fort- und Weiterbildungsangeboten unserer Akademie für Pflege, Gesundheit und Soziales teilnehmen.
Beschäftigungsmöglichkeiten, bieten wir Ihnen in
- stationären Einrichtungen:
- Universitätsklinikum und Krankenhäusern
- Altenpflegeheimen und Einrichtungen des Betreuten Wohnens
- ambulanten Einrichtungen:
- Sozialstationen
- Tagespflege am Schloßweiher
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